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Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Wir beraten, qualifizieren und informieren im Landkreis Donau-Ries. Unser Amt ist überregionales Fachzentrum für Diversifizierung und Strukturentwicklung.
Corona
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An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind soziale Kontakte weiterhin auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt. Der Regelbetrieb wird unter Beachtung der Schutz- und Hygienekonzepte durchgeführt. Besucher dürfen die Amtsgebäude nur mit FFP2-Maske betreten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter/-innen.
Neue Rufnummern
Neue Telefonnummern am AELF Nördlingen
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen wurde eine neue Telefonanlage installiert. Dadurch ändern sich die Durchwahlnummern der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein aktuelles Telefonverzeichnis mit den geänderten Nummern finden Sie unter:
Unser Amt - Ansprechpartner
Meldungen

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Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten organisierte auch zum Jahresbeginn 2021 wieder Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen. Aufgrund der Rahmenbedingungen fanden diese nicht vor Ort, sondern online statt.
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An der Bäuerinnenstudie haben 2.295 Bäuerinnen teilgenommen. Sie gaben Auskunft zu ihrem Haushalt, ihren Leistungen für Betrieb und Gesellschaft, ihrer Lebens- und Arbeitssituation. Prof. Dr. Jutta Roosen von der Technischen Universität München wird am 3. März die Ergebnisse mit Staatsministerin Michaela Kaniber vorstellen.
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Das 'Netzwerk Junge Eltern/Familien' erarbeitet Programme zu den Themen Ernährung und Bewegung, die sich am Alter der Kinder orientieren. Wir bieten Ihnen ausgewählte Kurse zur Ernährungs- und Bewegungsbildung als Online-Angebote an.
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Neben der Gebietsausweisung verpflichtet die Düngeverordnung die Landesregierungen, in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "Rote Gebiete") oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern (sogenannte "Gelbe Gebiete") per Landesverordnung Auflagen bei der Landbewirtschaftung zu erlassen.
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Erleben und entdecken