Pflanzenbau
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (20 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Kurs zur Erlangung der Pflanzenschutzsachkunde in der Landwirtschaft
Wer außerhalb von Haus- und Kleingärten Pflanzenschutzmittel anwendet, muss sachkundig sein und einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen können. Ein solcher Nachweis kann z. B. ausgestellt werden, wenn eine Berufsausbildung als Landwirt, Gärtner oder Forstwirt mit Erfolg abgeschlossen wurde (Gehilfenprüfung). Auch eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berechtigt zur Beantragung eines entsprechenden Sachkundenachweises.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen bietet Kurse zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit anschließender Prüfung an.
Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen, Tel. 09081/2106-1022 oder 09081/2106-0.
Termine und Online-Anmeldung
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.
Ansprechpartner für Anwender
Helmut Stöcker
AELF Nördlingen
Oskar-Mayer-Straße 51
86720 Nördlingen
Telefon: 09081 2106-1022
Fax: 09081 2106-1055
E-Mail:
poststelle@aelf-nd.bayern.de
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Die überregional zuständigen Fachzentren der ÄELF bearbeiten die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Das Fachzentrum Pflanzenbau Ansbach ist für folgende Gemeinden im Landkreis Donau-Ries zuständig:
- Alerheim, Amerdingen, Auhausen, Buchdorf, Daiting, Deiningen, Ederheim, Ehingen a. Ries, Forheim, Fremdingen, Fünfstetten, Hainsfarth, Harburg (Schwaben), Hohenaltheim, Huisheim, Kaisheim, Maihingen, Marktoffingen, Marxheim, Megesheim, Mönchsdeggingen, Möttingen, Monheim, Munningen, Nördlingen, Oettingen i. Bay., Otting, Reimlingen, Rögling, Tagmersheim, Wallerstein, Wechingen, Wemding, Wolferstadt
Ansprechpartner für Abgeber
Gerhard Tuchan
AELF Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
Telefon: 0981 8908-1259
Fax: 0981 8908-1026
E-Mail:
poststelle@aelf-an.bayern.de
Das Fachzentrum Pflanzenbau Augsburg ist für folgende Gemeinden im Landkreis Donau-Ries zuständig:
- Asbach-Bäumenheim, Donauwörth, Genderkingen, Holzheim, Mertingen, Münster, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain am Lech, Tapfheim
Ansprechpartner für Abgeber
Albert Höcherl
AELF Augsburg
Bismarckstraße 62
86391 Stadtbergen
Telefon: 0821 43002-1300
Fax: 0821 43002-1111
E-Mail:
poststelle@aelf-au.bayern.de
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.
Fortbildung
Ansprechpartner für die Fortbildung
Geschäftsstelle Erzeugerring, Südbayern
Tel.: +49 8443 91770
Geschäftstelle BBV Donauwörth
Tel.: +49 906 70646-0
Noch nicht sachkundig? Ausbildung und Prüfung zum Sachkundenachweis
Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden wollen oder zum Einsatz beraten und bisher keinen entsprechenden Nachweis erlangt haben, können sich hier zur Ausbildung und Prüfung anmelden.
Personen, die künftig Pflanzenschutzmittel abgeben wollen setzten sich bitte mit dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF mit Fachzentrum Pflanzenbau in Verbindung.
Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz für Anwender
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