Tierhaltung
Die Nutztierhaltung in Bayern ist auf den Schutz von Verbrauchern, Tieren und Umwelt ausgerichtet.
Meldungen
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z. B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe. Die aktuellen Wolfsgebiete in Bayern werden vom Landesamt für Umwelt veröffentlicht.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter aus und ist erstmals in Deutschland aufgetreten. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.
Tierhaltererklärung seit 1. Juli 2019 erforderlich
Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

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Im September 2018 beschloss die Agrarministerkonferenz in Deutschland den "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht". Die EU-Kommission hatte zuvor bemängelt, dass in vielen Mitgliedstaaten routinemäßig der Schweineschwanz kupiert wird, um Schwanzbeißen zu vermeiden. Das Kupieren des Schweineschwanzes ist jedoch nach geltendem Recht nur erlaubt, wenn es im Einzelfall zum Schutz des Tieres oder anderer Tiere unerlässlich ist.
Informationen, Checklisten, Tierhalterklärung - Aktionsplan Kupierverzicht
Rinder, Schafe, Ziegen
Blauzungenkrankheit in Deutschland - Freiwillige Impfungen empfohlen

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Seit Dezember 2018 ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zurück in Deutschland. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt die Impfung für Rinder und kleine Wiederkäuer. Wer Tiere freiwillig impfen lassen will, benötigt dazu in Bayern eine Genehmigung des Veterinäramts.
Salmonellen in Futtermitteln - das müssen Landwirte beachten

© LfL
Falls ein Tierhalter mit möglicherweise salmonellenbelasteten Futtermitteln beliefert wurde, muss dieser einige rechtliche Vorgaben beachten. Die betroffene Ware darf nicht mehr in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Die Rücknahme der betroffenen Ware wird behördlich überwacht. Die LfL informiert, was Landwirte beachten sollten und wie mit dem Futter zu verfahren ist.
Salmonellen in Futtermitteln - Hinweise LfL
Reinigung und Desinfektion von Lager- und Fütterungseinrichtungen - LfL
Enthornen bzw. Veröden der Hornanlage
Das Enthornen von Rindern, Schafen und Ziegen gehört zu den sogenannten nicht kurativen Eingriffen. Diese haben tierschutzrechtliche Konsequenzen. Die Ausnahmeregelung, dass unter sechs Wochen alte Kälber ohne Betäubung (Lokalanästhesie) enthornt werden dürfen, wird dabei aber zunehmend in Frage gestellt.

Enthorntes Kalb
© Hans Böll, TS Triesdorf
"Bei der Enthornung von Kälbern, die bis zu einem Alter von sechs Wochen ohne Betäubung durchgeführt werden darf, bedeutet dies, dass im Rahmen des Eingriffs Schmerzmittel verabreicht und eine Sedation vorgenommen werden muss, um alle Möglichkeiten zur Minderung von Schmerzen und Leiden auszuschöpfen. Die entsprechenden Tierarzneimittel müssen gemäß der Behandlungsanweisung des Tierarztes angewendet werden."
Mit aktuell ca. 80 % Anteil enthornter Kälber ist der Wertinger Kälbermarkt führend in Bayern. Auswertungen der Kälbermärkte 2015 haben gezeigt, dass enthornte Kälber keine Nachteile in der Gewichtsentwicklung haben. Enthornte Kälber bringen im Durchschnitt einen um 25 € höheren Steigerungspreis.
Geräte zur Kälberenthornung - AELF Roth
Tagungsband und Arbeitsanweisung "Schonendes Veröden der Hornanlagen" - LfL
Fachzentrum Schweinezucht und -haltung
Spezielles Beratungsangebot für Ferkelerzeuger

Die Schwerpunktberatung zur Ferkelerzeugung bietet Landwirten spezielle Unterstützung an. Neben Informationen über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Förderkonditionen zielt das Projekt auf die Verbesserung der ökonomischen und produktionstechnischen Verhältnisse im Einzelbetrieb unter Einbeziehung des Tierwohls ab.
Erhaltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen

Durch die Förderung von einheimischen Nutztierrassen leistet Bayern einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Mehr
Schwerpunkte
Rinder- und Milchviehhaltung

Rund 580 Milchviehbetriebe halten im Landkreis Donau-Ries 21.000 Milchkühe. Insgesamt gibt es in der Region rund 61.000 Rinder. Ansprechpartner ist das Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Mindelheim.
Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung

Das neue landesweite Fachzentrum in Schwandorf ist Ansprechpartner in Fragen der Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung.
Fachzentrum Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung Schwandorf
Rindermast

Im Landkreis Dona-Ries halten knapp 470 Betriebe rund 15.400 Mastbullen. Das Fachzentrum Rindermast in Erding betreut ganz Bayern im Verbund mit dem LKV. Ansprechpartner für unseren Landkreis ist Klaus Zimmerer, er hat sein Büro am AELF Wertingen.
Rinderzucht
Züchtung verbessert die Leistungsfähigkeit der Tiere, ihre Gesundheit und die Qualität tierischer Erzeugnisse. Ansprechpartner für Betriebe in unserem Landkreis ist das Fachzentrum Rinderzucht in Wertingen.
Schweinehaltung

In unsererm Landkreis gibt es rund 200 Zuchtsauenhalter, die im Durchschnitt knapp 60 Sauen je Betrieb halten und es gibt 520 Schweinmastbetriebe auf denen rund 89.000 Mastschweine ab 30 kg stehen. Ansprechpartner ist das Fachzentrum Schweinezucht und -haltung in Wertingen.
Schafe, Ziegen und Wild

Schaf-, Ziegenzucht und landwirtschaftliche Wildhaltung haben Tradition. Ansprechpartner für die Halter ist das Fachzentrum Kleintierhaltung in Pfaffenhofen. Unser Ansprechpartner Georg Zettler hat sein Büro am AELF in Wertingen.
Geflügel

© ccke - Fotolia.com
Rund 580 landwirtschaftliche Betriebe in unserer Region halten rund 103.000 Legehennen. Überregionaler Ansprechpartner ist das Fachzentrum für Kleintierhaltung in Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Pferde

In unserer Region gibt es 186 Pferdehalter mit insgesamt 1.000 Pferden. Überregionaler Ansprechpartner ist das Fachzentrum Pferdehaltung in Fürstenfeldbruck.
Weitere Informationen
Futtermittelüberwachung
Das Sachgebiet Futtermittelüberwachung ist als Ausgang- und Widerspruchsbehörde zuständig für die Futtermittelüberwachung in Bayern. Darüber hinaus führt das Sachgebiet bayernweit Cross-Compliance-Prüfungen im Bereich der Futtermittelsicherheit durch.
Preiswürdigkeit von Futtermitteln
Das Fachzentrum Rinderhaltung in Mindelheim ermittelt regelmäßig die Preiswürdikeit und Grund- und Kraftfuttermitteln.
Cross Compliance
Kontrollen bei Milchviehhaltern mit Ziegen
Die Hygienevorschriften für die Rohmilcherzeugung besagen, dass Ziegen, die zusammen mit Kühen gehalten werden, auf Tuberkulose untersucht und getestet werden müssen. Die Untersuchung stellt auch ein Prüfkriterium der Cross Compliance Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit dar. Mehr